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- Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
- Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen
mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen
Abstellflächen zu nutzen.
- Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein
Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und
Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluß stehenden
Personen wird der Zutritt verwehrt.
- Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu
unterlassen.
- Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen
gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
- Verstöße gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen
Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der
Verursacher.
- Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
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