SV Borsch 1925 in der Thüringenliga - 2008 bis 2012

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  1. Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
     
  2. Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
     
  3. Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen
    mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen
    Abstellflächen zu nutzen.
     
  4. Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein
    Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt.
     
  5. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und
    Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluß stehenden
    Personen wird der Zutritt verwehrt.
     
  6. Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu
    unterlassen.
     
  7. Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen
    gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
     
  8. Verstöße gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen
    Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der
    Verursacher.
     
  9. Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.